Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dohle Prägewerkzeug GmbH Stand: 01.01.2018

1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten in ihrer jeweils
aktuellsten Fassung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, mit Ausnahme
derjenigen zu Auftragnehmern und Lieferanten, ausschließlich. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender Bedingungen unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Andere Bedingungen
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben. Diese
Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB,
nicht aber gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.2 Alle Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Alle Ergänzungen, Änderungen und
Nebenabreden zu bereits erteilten Aufträgen sowie etwaige Zusicherungen von unseren Mitarbeitern
werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
1.3 Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Angaben über Abmessungen, Gewichte und sonstige
technische Daten sind betriebs- und branchenübliche Annäherungswerte. Änderungen, z.B. durch
technische Fortentwicklung, bleiben vorbehalten. Die von uns überlassenen Angebotsunterlagen sind
als Empfehlung anzusehen, die wir auf Grundlage der uns bekannt gewordenen tatsächlichen
Gegebenheiten unter Beachtung kaufmännischer Sorgfalt erstellt haben.
2.2 Mit seiner Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir
sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder, wenn eine
solche ausnahmsweise nicht erfolgt, durch Erbringung unserer Leistung zu Stande. Der Inhalt der
Auftragsbestätigung ist maßgebend für die beiderseitigen Rechte und Pflichten. Im Fall einer
Sofortlieferung gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Grundsätzlich gelten unsere Preise ab Werk ohne Verpackungs-, Versand-, Verladekosten,
Montageleistungen, sonstiger Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
2.4 Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung eines Auftrags Subunternehmer zu bedienen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber wirkt bei der Erbringung unserer Leistungen unentgeltlich und rechtzeitig mit
und stellt uns insbesondere alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Unterlagen und
Informationen zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber informiert uns unverzüglich über jegliche etwaigen Auffälligkeiten und
eventuelle Schadensfälle im Zusammenhang mit unseren Produkten und Leistungen.
3.3 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur übersandten
Vor- und Zwischenerzeugnisse sowie Muster in jedem Fall gesondert zu prüfen. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Freigabe auf den Auftraggeber über.
3.4 Bei der Abwehr von Ansprüchen unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftpflicht wird uns der
Auftraggeber in jeder ihm zumutbaren Weise unterstützen.

4. Lieferung
4.1 Lieferzeiten und Fertigstellungstermine werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nur
verbindlich, wenn sie von uns in Schrift-, Text- oder elektronischer Form als verbindlich bezeichnet
werden.
4.2 Ist der Liefertermin oder die Lieferfrist nur unverbindlich, so hat der Auftraggeber erstmals vier
Wochen nach der Überschreitung das Recht, uns durch schriftliche Erklärung in Verzug zu setzen.
4.3 Sämtliche Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags. Hierzu gehören auch insbesondere die Erfüllung
der in Nr. 3.1 genannten Mitwirkungspflichten. Die Fristen und Termine beziehen sich auf den
Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager. Sie gelten mit Meldung der
Versandbereitschaftsanzeige oder mit Übergabe an einen Frachtführer oder sonstigen Transporteur
als eingehalten.
4.4 Jede Lieferfrist verliert durch spätere, mehr als nur geringfügige Änderung des Vertrags ihre
Gültigkeit. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, einen neuen, angemessenen Liefertermin
festzulegen.
4.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehört insbesondere
die von uns nicht zu vertretende nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnung etc. – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Von der Behinderung werden wir den
Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegen unverzügliche Rückerstattung der
Gegenleistung sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4.6 Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

5. Abrufaufträge
5.1 Hat der Auftraggeber innerhalb einer bestimmten Frist Leistungen abzurufen, sind wir nach
Ablauf der Frist berechtigt, unsere Leistung zu fakturieren; der Auftraggeber kann in diesem Fall nicht
die Einrede des nichterfüllten Vertrags erheben. Alternativ stehen uns nach Ablauf einer von uns zu
setzenden angemessenen Frist zum Abruf der Leistung die Rechte der §§ 281, 323, 325 BGB zu.
5.2 Ist eine Frist zum Abruf unserer Leistung nicht vereinbart, können wir nach Ablauf von sechs
Monaten – gemessen ab Datum der Auftragsbestätigung – nach Ablauf einer von uns zu setzenden
angemessenen Frist zum Abruf der Leistung die Rechte der §§ 281, 323, 325 BGB ausüben.
5.3 Wird die Abrufwaren in der vereinbarten Frist nicht vollständig abgenommen, stehen uns nach
Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen Frist die Rechte der §§ 281, 323, 325 BGB zu.

6. Versand, Gefahrübergang
6.1 Die Wahl des Versandwegs und der Versandart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste und
schnellste Versandart. Der Versand erfolgt grundsätzlich in Einwegverpackungen, die wir nicht
zurücknehmen.
6.2 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Auftraggeber über,
spätestens aber mit Verlassen unserer Betriebsstätte. Dies gilt auch dann, wenn wir weitere
Leistungen wie den Versand oder den Transport übernommen haben oder wenn die Lieferung frei
Bestimmungsort erfolgt. Frachtführer, Spediteure etc. sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen.
6.3 Wird versandbereit gemeldete Ware nicht innerhalb von vier Arbeitstagen abgerufen, sind wir
nach eigener Wahl berechtigt, die Ware zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers
einzulagern.
6.4 Besondere Beförderungs-, Schutzmittel und Versicherungen werden dem Auftraggeber gesondert
berechnet.

7. Zahlungsbedingungen
7.1 Alle Preise verstehen sich rein netto Kasse, zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung in
gesetzlichen Zahlungsmitteln. Schecks gelten erst nach ihrer endgültigen Gutschrift auf unserem
Konto als Erbringung der Zahlung.
7.2 Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne Mehrwertsteuer. Diese
wird mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Satz berechnet.
7.3 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
ernsthaft zu mindern geeignet sind (insbesondere die Stellung eines Insolvenzantrags oder die
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung), sind wir zum Rücktritt von sämtlichen noch nicht
vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Die gesamten ausstehenden Forderungen sind
unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn auf Grund
unterbliebener Zahlung einer Rechnung eine gerichtliche Geltendmachung erforderlich wird.
Unabhängig von einem Rücktritt sind wir in den obigen Fällen auch berechtigt, dem Auftraggeber die
Weiterveräußerung des Vertragsgegenstands zu untersagen. Die Vorschrift des § 325 BGB findet
Anwendung, so dass das Recht, Schadensersatz zu verlangen, durch einen Rücktritt nicht
ausgeschlossen wird.
7.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruch des
Auftraggebers wird von uns anerkannt oder ist rechtskräftig festgestellt. Vorstehendes gilt für eine
Aufrechnung sinngemäß. Gegen uns gerichtete Forderungen dürfen nur mit unserem Einverständnis
abgetreten werden.
7.5 Unabhängig von der Geltendmachung weiteren Schadens sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 10 Prozentpunkten über Basiszinssatz zu verlangen. Mahnungen (außer einer
verzugsbegründenden Mahnung) werden pauschal jeweils mit 5 € in Rechnung gestellt, es sei denn,
wir weisen nach, dass uns ein höherer Aufwand entstanden ist.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Auftraggebers
aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt sind (Kontokorrentvorbehalt). Soweit die Vorbehaltsware
einen höheren Rechnungswert als € 2.500,- hat, ist sie gegen Feuergefahr und Diebstahl vom
Auftraggeber auf seine Kosten zu versichern. Auf Verlangen ist uns der Abschluss der Versicherung
nachzuweisen.
8.2 Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir
unverzüglich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Widerspruchsklage nach § 771 ZPO
benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht erbringen kann, haftet
der Auftraggeber.
8.3 Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Auftraggeber findet ausschließlich für uns
statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der
neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis
der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im Übrigen
die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Der Auftraggeber verwahrt das Allein- oder
Miteigentum für uns unentgeltlich.
8.4 Der Auftraggeber ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
weiterzuveräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber
im Voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes einschließlich der
Umsatzsteuer. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Auftraggeber weiterhin zur Einziehung der
Forderung berechtigt. Auf Verlangen hat der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen sowie
deren Schuldner bekanntzugeben und uns alle für einen Forderungseinzug benötigten Angaben und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf unser Verlangen hin gibt der Auftraggeber den
betreffenden Drittschuldnern Nachricht von der Abtretung an uns.
8.5 Vorstehende Abtretung gilt auch für verarbeitete, umgebildete und vermischte Vorbehaltsware.

9. Mängelansprüche
9.1 Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel
sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Woche
ab deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von
Mängelansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach
Durchführung einer Abnahme der Ware durch den Auftraggeber sind Ansprüche wegen Mängeln, die
bei der Abnahme erkennbar waren, ausgeschlossen.
9.2 Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der
Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nur, wenn wir sie als solche
ausdrücklich bezeichnen.
9.3 Wir leisten für Mängel nach unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels,
Neuherstellung oder Ersatzlieferung). Eine Nacherfüllung gilt frühestens als fehlgeschlagen, wenn wir
erfolglos drei Nacherfüllungsversuche unternommen haben.
9.4 Sofern wir die Nacherfüllung grundlos ernsthaft und endgültig verweigern, die Beseitigung des
Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung
fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und
Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (Ziffer 10) statt der Leistung verlangen. Bei
einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.5 Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der
Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.6 Wählt der Auftraggeber wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt
vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der
Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Auftraggeber, wenn ihm das zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.

10. Schutzrechte
10.1 Wir stehen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dafür ein, dass der
Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder
Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm
gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
10.2 In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines
Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart
abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand
aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch
Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines
angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
unterliegen den Beschränkungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.3 Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach
unserer Wahl die entstandenen Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für den
Auftraggeber geltend machen oder diese Ansprüche an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen
uns bestehen in diesen Fällen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten
Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer
Insolvenz, aussichtslos ist.

11. Haftungsbeschränkungen
11.1 Wir haften ohne Verschulden bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und bei
arglistiger Täuschung, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden
aus der Verletzung von Körper und Gesundheit und bei leichter Fahrlässigkeit für Verletzung von
vertragswesentlichen Pflichten. Die vorstehende Haftung gilt bei Verschulden auch für unsere
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.2 Haften wir auf Grund von leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, so ist die
Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
11.3 In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung für
unsere Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Pauschalierter Schadensersatz
12.1 Können wir Schadensersatz statt der Leistung verlangen, beträgt dieser 15 % der Gegenleistung.
12.2 Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der
Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen.

13. Verjährung
13.1 Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren frühestens in fünf Jahren.
13.2 Mängel- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr, sofern nicht
gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.
13.3 Der Verjährungsbeginn richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen.

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
14.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem
Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser
Geschäftssitz.

15. Schlussbestimmungen
Soweit ein Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten
zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die
Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach §
28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht
vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen)
zu übermitteln.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese ist
aufrufbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und
nicht bereit.
Dohle Prägewerkzeug GmbH, Hübben 10. 42655 Solingen Germany